Balkonkraftwerk Förderung Berlin

Das Land Berlin fördert Balkonkraftwerke mit bis zu 500 €.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und unterstützt die Anschaffung steckerfertiger Solaranlagen für Balkone und Terrassen.

Förderstatus: aktiv

Höhe der Förderung

bis zu 500 €

Wer ist förderberechtigt?

Privatpersonen mit Wohnsitz in Berlin. Förderfähig sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, sofern die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft (WEG) vorliegt.

Voraussetzungen

Das Balkonkraftwerk muss den geltenden technischen Normen (u. a. VDE-AR-N 4105) entsprechen.
Die Installation darf erst nach Antragstellung erfolgen.
Das Gerät muss beim zuständigen Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.

So beantragst du die Förderung

1. Förderantrag bei der zuständigen Berliner Stelle stellen
2. Balkonkraftwerk kaufen und installieren
3. Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister anmelden
4. Nachweise einreichen und Auszahlung erhalten

Offizielle Informationen

Zuständige Stelle: Land Berlin – Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Stand: 2026-02-04

Offizielle Quelle aufrufen

Hinweis: Angaben ohne Gewähr. Bitte prüfe immer die offizielle Quelle (Stand-Datum siehe oben).

Häufige Fragen

Wer bekommt die Balkonkraftwerk Förderung in Berlin?

Förderfähig sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Berlin, einschließlich Mieter mit Zustimmung des Vermieters.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja. Die Anlage muss beim Netzbetreiber sowie im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.

Kann ich die Förderung auch rückwirkend beantragen?

In der Regel muss der Antrag vor dem Kauf des Balkonkraftwerks gestellt werden.

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